Wichtiger Hinweis für Personen, die einen Welpen im Ausland kaufen

Mail vom 20. Dezember 24 von der SKG (Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft):

“Anpassungen in der Tierschutzverordnung
per 1. Februar 2025


Liebe SKG-Mitglieder
Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV heute mitgeteilt hat, treten die Änderungen in der Tierschutzverordnung bezüglich der Einfuhr von Welpen in die Schweiz bereits am 1. Februar 2025 in Kraft.
Die gute Nachricht für die SKG und ihre Mitglieder: Die Einschränkung – Import von Welpen erst ab der vollendeten 15. Alterswoche – gilt ausschliesslich für den gewerbsmässigen Import.
Die SKG-Mitglieder und auch alle anderen Welpenkäufer:innen können nach wie vor einen Welpen im Ausland bei der Züchterin oder beim Züchter auswählen und diesen ab der vollendeten 8. Lebenswoche erwerben. Sie müssen den Welpen allerdings selber bei der Zuchtstätte abholen und einführen.
Damit wird einerseits der kommerzielle Welpenhandel eingeschränkt – das ist und bleibt das Ziel –, andererseits bleibt die Importmöglichkeit für engagierte Kynolog:innen erhalten. Damit hat der Bundesrat die wichtige Forderung der SKG nach einer Ausnahmeregelung für die Einfuhr durch Privatpersonen erfüllt. Dies war nur dank dem intensiven Engagement der SKG und der Zusammenarbeit mit anderen Interessengruppen wie Universitäten, Tierschutz und Politik möglich.
Für einmal dürfen wir all unseren Mitgliedern und anderen Hundefreund:innen kurz vor Weihnachten eine gute Nachricht unterbreiten. Politische Arbeit ist anstrengend, aber unverzichtbar!
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen frohe Festtage. Herzliche Weihnachtsgrüsse
Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG
Hansueli Beer, Präsident”

Fernsehbeitrag über unsere Trainingswoche

«So werden Jagdhunde ausgebildet!» – eine Fernsehequippe von TV Oberfranken hat uns während einem Tag begleitet und unseren Gastgeber Alexander Kelle und einzelne Teilnehmerinnen und interviewt.

Hier gehts zum Beitrag: Mensch & Tier: So werden Jagdhunde ausgebildet!

Informationen zu den obligatorischen Hundekursen im Kanton Zürich

Sie übernehmen den Welpen vor dem 1. Juni 2025? Dann gelten folgende Bestimmungen für Hunde der Rassetypenliste 1.

- 4 Welpenlektionen bis zur 16. Lebenswoche

- 10 Junghundelektionen bis spätestens 1 Jahr nach dem Hundekauf

Ausführliche Informationen lesen Sie auf unserer Seite “Hundeschule”, Obligatorische Hundekurs.

Nach Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung (am 1. Juni 2025) ändert sich bei der Hundeausbildung Folgendes:

Ersthundehaltende müssen einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Der Theoriekurs inkl. Prüfung wird online angeboten. Alternativ können alle Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner mit einer Bewilligung des Veterinäramts den Theoriekurs anbieten.

Für alle Hunde gibt es einen praktischen Ausbildungskurs (à 6 Lektionen) mit einheitlichen Lernzielen, der frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes beginnt und spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein muss. Der Kurs gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Lernziele erreicht wurden. 

 Das Veterinäramt hat die Lernziele und Ausbildungsinhalte für die theoretische Hundeausbildung und die Lernziele für die praktische Hundeausbildung bereits im November 2024 festgelegt. Anhand dieser Vorgaben können die Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner, die über eine Bewilligung des Veterinäramts verfügen, sowohl den theoretischen als auch den praktischen Ausbildungskurs gemäss revidierter Hundegesetzgebung konzipieren und ab Inkraftsetzung anbieten.

Mehr über die Änderungen erfahren Sie beim Veterinäramt und auf diesem Link:

https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde/aenderung-ausbildungspflicht-hunde.html