Das Kantonale Veterinäramt Zürich informierte am 9. März 2022:
Gegen die Neuregelung der Hundeausbildung sind zwei Beschwerden beim Verwaltungsgericht eingegangen. Da das Beschwerdeverfahren bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids einige Zeit in Anspruch nehmen wird, ist die Inkraftsetzung der Änderungen des Hundegesetzes und der Hundeverordnung per 1. Juni 2022 nicht mehr realistisch. Aufgrund der ungewissen Dauer des Verfahrens kann aktuell kein neues Datum genannt werden. Wir werden wieder informieren, sobald wir mehr wissen.
Es gelten die bisherigen Bestimmungen. Weitere Informationen finden Sie hier
Informationen bei Heinz Steger, Tel. +41 79 419 89 30